Hier noch einmal unser Bisher-Dossier zur UBS: Den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes hat Staatsrechtler Rainer J. Schweizer bereits im Sommer vorausgesehen: Hier.

Nachdem das Bundesverwaltungsgericht letzte Woche bereits entschieden hatte, dass die Herausgabe von 285 UBS-Kundendaten illegal war, sprach «Nation of Swine» exklusiv mit Schweizer. Das Interview gibts hier.

Zum UBS-Porno geht es hier.

Alles zur UBS, unter anderem die Story des Briefkastenkönigs und GPK-Politikers Hans Hess, publiziert von «Nation of Swine»-Halbpräsident Carlos Hanimann in der «WOZ», finden Sie bei den Themen: UBS.

Zum Exklusiv-Gespräch mit Staatsrechtler Schweizer geht es also hier:

Interview: Carlos Hanimann für Nation of Swine

Herr Schweizer, das Bundesverwaltungsgericht hat die Herausgabe von UBS-Kundendaten an die US-Justizbehörde für illegal erklärt. Sind Sie zufrieden?
Rainer J. Schweizer: Nicht nur zufrieden, sondern sogar erfreut, dass es in der Schweiz noch Richter gibt, die den Rechtsstaat und die Verfassung sichern. Das Bundesverwaltungsgericht hat ganz präzise dargelegt, dass die Finma den Persönlichkeitsschutz der Bankkunden ohne irgendeine gesetzliche Grundlage schwer verletzt hat, und dass sich die Anstalt verfassungswidrig auf Notrecht berufen hat, was ausschliesslich und allein der Bundesrat und die Bundesversammlung tun können.

Sie bezeichneten bereits letzten Sommer die Herausgabe der Daten als Verfassungsbruch.
Ich hätte die verfassungs- und menschenrechtliche Seite im Urteil noch mehr betont: Die Kunden der UBS hatten keine Chance, sich in einem fairen Verfahren zu verteidigen. Der Zugang zum Gericht wurde ihnen vereitelt. Ausserdem war der Eingriff der Verwaltung in ein hängiges Verfahren völlig rechtswidrig. Stellen Sie sich das so vor: Wenn ein Staatsbeamter schwerste Vergehen begangen hat, dann folgt ein Strafverfahren und schliesslich ein Prozess. Aber die Verwaltung geht nun hin und sagt: Den Staatsbeamten schicken wir sicherheitshalber ins Ausland, damit er den Gerichten entzogen ist und nicht bestraft wird. Diese Haltung ist unglaublich. Der Staat als Partei verunmöglicht den Rechtsstreit vor Gericht. Das verstösst gegen die Verfassung, gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und ist eine grobe Verletzung der Gewaltenteilung.

Das Bundesverwaltungsgericht argumentiert, die Finanzmarktaufsicht Finma habe einen Insolvenzartikel als Notrechtsartikel interpretiert.
Zentral ist für mich der verfassungsrechtliche Gedanke. Aber natürlich: Darüber hinaus hatte die Finma nicht die Kompetenzen, die Daten zu liefern und das Bankkundengeheimnis pauschal aufzuheben. Sie handelte gegen die Gesetze. Aber entscheidend war der Verfassungsbruch. Mit dem Urteil wurde nun eine Wunde des Rechtsstaates Schweiz geheilt. Der Eingriff am 18. Februar 2009 war so ein schwerer Eingriff, dass dieses Urteil gut tut.

Sie nannten in der WOZ gleich zwei Verfassungsbrüche: Die Herausgabe der Kundendaten am 18. Februar 2009, aber auch den Notrechtsentscheid vom Herbst 2008, mit dem die UBS gerettet wurde.
Ich bestreite noch heute, dass es damals eine Notrechtsituation gab. Das ist sehr umstritten unter Fachleuten. Im Grunde war es ja eine Staatsgarantie für eine notleidende Bank. Das sieht unsere Verfassung nicht vor. Und dies fiel nicht unter die Voraussetzungen von Artikel 184 und 185 der Bundesverfassung. Es gab keine Bedrohung der inneren Sicherheit. Es war eine unrichtige Anwendung dieser Artikel. Man hätte den Weg eines (extrakonstitutionellen) Dringlichkeitsgesetzes der Bundesversammlung wählen sollen.

Nun wird der Ruf nach einer Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) laut.
Eine PUK hat eine andere Zielsetzung als eine Untersuchung durch die Geschäftsprüfungskommission (GPK). Die Grundanliegen, die ich bezüglich der Entscheidungen im Herbst 2008 und Februar 2009 habe, sind vorwiegend rechtlicher Natur. Dafür reicht die Untersuchung der GPK. Eine PUK bedeutet, dass man auch politische Probleme beleuchten will. Also zum Beispiel eventuelle Verbindungen der UBS in die Verwaltung bis hin zum Bundesrat. Aber dazu kann ich mich nicht äussern.

Könnte eine PUK der Weg dazu sein, die richtigen Fragen zu stellen?
Ja, die PUK hat diese Möglichkeit. Wenn sie zu einem politischen Lernprozess führt, dann ist sie nützlich. Nationalbank-Präsident Philipp Hildebrand hat beispielsweise schon letztes Jahr gesagt, man müsse die Grossbanken splitten, um die Verantwortung zu teilen. Das sind systemische Überlegungen. Wenn eine PUK zu solchen Schlüssen kommt, dann nützt sie. Wenn es aber nur um Schuldzuweisungen geht, dann bringt sie kaum etwas.

Es gab ein fast achtmonatiger Prozess eines Amtshilfeverfahrens bis die UBS im Februar schliesslich die Kundendaten an die USA lieferte. Genug Zeit für Alternativen.
Es gab Probleme beim Amtshilfeverfahren. Man hätte zum Beispiel mehr Personal einsetzen können. Was der Bundesrat jetzt ja gemacht hat: Man stellt zur Erfüllung des Spezialvertrages mit der IRS eine grosse Zahl zusätzlicher Arbeitskräfte ein. Das hätte man schon letztes Jahr tun können.

Die andere Möglichkeit wäre gewesen, dass die UBS die Verantwortung für den Rechtsbruch hätte auf sich nehmen können.
Dann hätte sie aber dafür haften müssen.

Warum nicht?
Es wäre faktisch möglich gewesen. Aber der Staat darf nicht eine Bank dazu ermuntern, das Bankgeheimnis zu verletzen. Die einzige rechtlich korrekte Möglichkeit war, das Amtshilfeverfahren sauber durchzuziehen.
Ein wichtiger Punkt aber wird kaum behandelt – und den müsste man aufarbeiten. Es hat mich von Beginn weg gestossen, dass die USA ein unbestimmtes Gesuch stellten und die Steuerverwaltung dann sagte: Du, UBS, schick mir die Dossiers. Die UBS war Untersuchungsgehilfin, eine Bank, die Mittäterin oder wenigstens Beteiligte war, musste also die Delinquenten aussortieren. Das ist rechtsstaatlich unhaltbar!

Das geschieht jetzt wieder bei der Auslieferung von 4450 Kundendaten.
Ja! Und ich kann das nicht verstehen. In jeden anderem Strafverfahren müsste der Staat selber untersuchen. Ich weiss nicht, was da los ist. Ist es ein Mengenproblem? Mangelnde Sachkenntnis? Dieses Problem stellt sich auch in anderen Fällen der Wirtschaftskriminalität. Nehmen Sie das Beispiel der Geldwäscherei: Da müssten die Behörden doch auch untersuchen. Ich habe das nie verstanden – und das ist gesetzlich auch nicht vorgesehen, dass die UBS Untersuchungsgehilfin sein soll. Das steht nicht im Doppelbesteuerungsabkommen, dafür gibt es keine gesetzliche Grundlage.

Was ist los mit dem Rechtsstaat Schweiz?
Wie verhält sich Staat gegenüber einem wirtschaftlichen Grossunternehmen? Das ist die entscheidende Frage. Es ist doch absolut klar, dass man nicht gleich gehandelt hätte, wenn es um die Raiffeisenbank Willisau gegangen wäre.

Was steckt dahinter? Willfährigkeit?
Nein, aber mindestens Mangel an Mut durchzugreifen.

Die UBS ist mit ihrer Grösse ein Risiko für die Volkswirtschaft. Es war die UBS, die den Schweizer Rechtsstaat in diese Situation gebracht hat.
Richtig. Ich will mich eigentlich nicht mehr zum Thema Strafverfolgung äussern. Aber: Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat schon das Vorverfahren eingestellt. Man hätte die Angelegenheit als systemisches Problem anschauen müssen, dann wäre man vielleicht zu einem anderen Ergebnis gekommen. Denn die Frage bleibt unbeantwortet, ob es nicht eine zivil- und eine strafrechtliche Verantwortlichkeit gibt, wenn ein Wirtschaftsunternehmen im grossen Stil im Ausland ausländisches öffentliches Recht verletzt, so dass schliesslich der Staat Schweiz und die schweizerischen Steuerzahler dafür einstehen müssen.

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